Wer darf zur Tafel gehen?

Hunger kennt keine Grenzen oder Nationalität.

Die Berechtigung zur Abholung haben alle Bürger unserer Stadt, die einen Nachweis ihrer Bedürftigkeit vorlegen können, also Transferleistungen erhalten, wie zum Beispiel Bezug von

  • Arbeitslosengeld II
  • Grundsicherung oder
  • einer geringen Rente

Die benötigen Nachweise werden in regelmäßigen Abständen überprüft.

Der Tafel-Ausweis

Die Empfänger werden bei Ihrem ersten Besuch bei uns registriert und erhalten einen Ausweis, welcher bei jedem Besuch der Tafel vorzuzeigen ist.
Somit müssen die oben genannten Nachweise nicht bei jedem Besuch der Tafel erneut vorgezeigt werden, da die Berechtigung bereits nachgewiesen wurde.

  • Links sehen Sie einen Demo-Ausweis
  • Ihre Gruppe finden Sie auf der rechten Seite
    • Im Ausgabekalender finden Sie die Tagen an denen Ihre Gruppe Spenden entgegennehmen kann
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