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Wer darf zur Tafel gehen?

Hunger kennt keine Grenzen oder Nationalität.


Zur Abholung berechtigt sind alle Bürger unserer Stadt, die einen Nachweis ihrer Bedürftigkeit vorlegen können, also Transferleistungen erhalten, wie z. Bsp.  Bezug von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder eine geringe Rente beziehen. Die Betroffenen werden sodann registriert, erhalten einen Ausweis und müssen somit die entsprechenden Nachweise nicht bei jedem Besuch der Tafel erneut vorzeigen. Allerdings wird der Nachweis/Bescheid in regelmäßigen Abständen überprüft